Wäscheservice Tirol
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wäscheservice Tirol – Abholung & Zustellung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vereinbarten Wäscheservice-, Abhol- und Zustellleistungen von Wäscheservice Tirol gegenüber Auftraggebern. Individuelle schriftliche Vereinbarungen im Angebot oder in der Dienstleistungsvereinbarung gehen diesen AGB vor.
2. Leistungsumfang und Einsatz von Subunternehmern
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Dienstleistungsvereinbarung. Wäscheservice Tirol ist berechtigt, zur Erbringung einzelner oder sämtlicher vereinbarter Leistungen geeignete Fachbetriebe bzw. Subunternehmer einzusetzen. Wäscheservice Tirol bleibt gegenüber dem Auftraggeber Vertragspartner und zentraler Ansprechpartner für die gesamte Auftragsabwicklung.
3. Empfindliche und besondere Textilien
Empfindliche Textilien, insbesondere Seidentischdecken, besondere Polsterbezüge, Kuscheldecken oder vergleichbare Artikel, sind bei Übergabe kenntlich zu machen. Wird festgestellt, dass ein Textil für das vorgesehene industrielle Wasch- oder Bearbeitungsverfahren nicht geeignet ist oder ein erhöhtes Beschädigungsrisiko besteht, soll Wäscheservice Tirol vor der Bearbeitung informiert werden. Solche Stücke können nach gesonderter Vereinbarung durch Wäscheservice Tirol schonend gereinigt oder unbearbeitet zurückgegeben werden.
4. Übergabe, Mengenerfassung und Kontrolle
Die Wäsche wird bei Übernahme nach der vereinbarten Methode, insbesondere nach Gewicht, Stückzahl oder Gebinde, erfasst. Der Auftraggeber hat Taschen zu entleeren und auf besondere Pflegehinweise, empfindliche Materialien sowie erkennbare Vorschäden hinzuweisen.
5. Abholung und Zustellung
Abholung und Zustellung erfolgen nach Vereinbarung. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Wäsche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich bzw. übernahmebereit ist. Zusätzliche Anfahrts- oder Lagerkosten dürfen insbesondere dann verrechnet werden, wenn ein verbindlich vereinbarter Termin aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers nicht eingehalten werden kann. Terminänderungen sollen möglichst frühzeitig bekannt gegeben werden.
6. Preise und Preisanpassung
Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise. Eine Preisanpassung kann einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) erfolgen, erstmals frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn. Bei wesentlichen, nicht vorhersehbaren Änderungen der Kosten der Leistungserbringung, insbesondere bei erheblichen Preisänderungen von beauftragten Fachbetrieben bzw. Subunternehmern oder Transportleistungen, kann nach vorheriger schriftlicher Information eine angemessene Anpassung vereinbart werden.
7. Rechnungslegung und Zahlung
Die Rechnungslegung erfolgt gemäß der Dienstleistungsvereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Reklamationen
Der Auftraggeber wird ersucht, die zurückgelieferte Wäsche zeitnah zu kontrollieren. Offensichtliche Beanstandungen sollen möglichst innerhalb von drei Werktagen nach Rücklieferung schriftlich unter Angabe des betroffenen Wäschestücks bzw. der Lieferung gemeldet werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese organisatorische Meldefrist nicht eingeschränkt.
9. Haftung und Vorschäden
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Keine Haftung besteht, soweit Schäden auf normalen Verschleiß, altersbedingte Materialermüdung, verborgene Material- oder Herstellungsfehler, mangelnde Farbechtheit, ungeeignete oder unrichtige Pflegekennzeichnung oder bereits vorhandene Beschädigungen zurückzuführen sind und Wäscheservice Tirol diese Umstände nicht zu vertreten hat. Bei Verlust oder Beschädigung ist der konkrete Einzelfall unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Zeitwert des Textils zu beurteilen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
10. Flecken und Reinigungsergebnis
Ein bestimmter Reinigungserfolg, insbesondere die vollständige Entfernung jedes Flecks, kann nicht garantiert werden. Eine weitergehende Behandlung erfolgt nur, soweit sie für Material und Pflegekennzeichnung vertretbar ist.
11. Liefertermine und höhere Gewalt
Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere technische Ausfälle, Verkehrsbehinderungen oder höhere Gewalt, können zu einer angemessenen Verlängerung führen. Der Auftraggeber wird bei wesentlichen Verzögerungen nach Möglichkeit informiert.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Vertrags- und Auftragsabwicklung verarbeitet. Soweit dies zur Leistungserbringung notwendig ist, können erforderliche Auftragsinformationen an eingesetzte beauftragte Fachbetriebe bzw. Subunternehmer weitergegeben werden.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigungsfrist richten sich vorrangig nach der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung. Enthält diese eine Kündigungsfrist, gilt diese Regelung für das betreffende Vertragsverhältnis.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Wäscheservice Tirol vereinbart. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
